Plastische Chirurgie
Die plastische Chirurgie umfasst wiederherstellende und ästhetische Eingriffe, von der Lidstraffung bis zur Bauchdeckenstraffung. Einen spezialisierten Behandler erkennen Sie am Facharzttitel für plastische und ästhetische Chirurgie.
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5 VERFAHRENWorauf es bei der Wahl ankommt
Die Bezeichnung Schönheitschirurg ist nicht geschützt. Aussagekräftig ist der Facharzttitel für plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie. Für einzelne Eingriffe, etwa an den Lidern, sind auch Augenärzte oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen qualifiziert.
Ästhetische Eingriffe sind Privatleistungen. Die Kasse zahlt nur, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, etwa bei einer Einschränkung des Gesichtsfelds oder nach einer großen Gewichtsabnahme. Das muss vorab beantragt werden.
Eine gute Beratung nimmt sich Zeit, erklärt Grenzen und Risiken und lässt Ihnen Bedenkzeit. In Österreich ist für ästhetische Operationen eine Frist zwischen Aufklärung und Eingriff gesetzlich vorgeschrieben.
Fragen Sie im Erstgespräch, wie oft der Eingriff durchgeführt wird, welche Narkose vorgesehen ist, wo operiert wird und wie die Nachsorge aussieht. Lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit allen Posten geben.
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