Zum Inhalt springen
meinbehandler

Schnarchtherapie

Die Schnarchtherapie umfasst Schienen und kleine Eingriffe an Nase und Gaumen, die das Flattern des Gewebes beim Atmen im Schlaf verringern sollen. Sie kommt infrage, wenn lautes Schnarchen Sie oder andere stört und eine Schlafapnoe mit Atemaussetzern ausgeschlossen wurde.

Schnarchtherapie
BEHANDLUNGSDAUEREingriff meist 10 bis 30 Minuten
AUFENTHALTAmbulant
WIEDER EINSATZFÄHIGMeist nach 1 bis 3 Tagen
KOSTENRAHMENRund 300 bis 1.000 € je Eingriff, Schiene rund 400 bis 1.000 €

Richtwerte. Im Einzelfall können sie deutlich abweichen.

Was Schnarchtherapie bedeutet

Schnarchen entsteht, wenn im Schlaf weiches Gewebe im Rachen, etwa Gaumensegel und Zäpfchen, im Luftstrom flattert. Eine behinderte Nasenatmung verstärkt das häufig. Die Behandlung richtet sich danach, wo das Geräusch entsteht.

Bei Schnarchen vom Gaumen kann das Gewebe mit Radiofrequenz gestrafft werden: Über eine feine Sonde wird es erwärmt und vernarbt in den folgenden Wochen leicht, wodurch es fester wird. Weitere Möglichkeiten sind das Straffen oder Kürzen des Gaumensegels und das Verkleinern der Nasenmuscheln. Schnarchen vom Zungengrund lässt sich oft mit einer Schiene verringern, die den Unterkiefer im Schlaf leicht nach vorne hält.

Früher wurden Gaumen und Zäpfchen häufiger großzügig gekürzt. Heute bevorzugt man schonendere Eingriffe, weil ausgedehnte Operationen mehr Beschwerden und Nebenwirkungen verursachen können. Die Studienlage zu operativen Schnarchbehandlungen gilt insgesamt als schwach, die Wirkung kann mit der Zeit nachlassen.

Nach einem Eingriff am Gaumen sind einige Tage Halsschmerzen und Schluckbeschwerden üblich. Die Wirkung einer Radiofrequenzbehandlung entwickelt sich über etwa vier bis acht Wochen, manchmal ist eine zweite Sitzung nötig. Eine Schiene wirkt sofort, braucht aber einige Nächte Gewöhnung.

Wie der Ablauf aussieht

  1. 01

    Untersuchung

    1 Termin

    Untersuchung von Nase, Rachen und Kiefer. Geklärt wird, wo das Schnarchen entsteht.

  2. 02

    Ausschluss einer Schlafapnoe

    1 bis 2 Nächte

    Messung der Atmung im Schlaf, oft zu Hause. Liegen Atemaussetzer vor, steht deren Behandlung im Vordergrund.

  3. 03

    Therapiewahl

    1 Termin

    Besprechung von Schiene, Eingriff an der Nase oder am Gaumen und allgemeinen Maßnahmen wie Gewichtsabnahme oder Seitenlage.

  4. 04

    Behandlung

    10 bis 30 Minuten

    Ambulanter Eingriff meist in örtlicher Betäubung oder kurzer Narkose. Für eine Schiene werden Abdrücke oder ein Scan genommen.

  5. 05

    Heilung und Wirkung

    4 bis 8 Wochen

    Einige Tage Halsbeschwerden, danach strafft sich das Gewebe schrittweise. Eine Schiene wird in dieser Zeit feinjustiert.

  6. 06

    Kontrolle

    Nach etwa 2 bis 3 Monaten

    Beurteilung der Wirkung, gern mit Rückmeldung der Person im selben Bett. Bei Bedarf folgt eine weitere Sitzung.

Für wen das Verfahren infrage kommt

SPRICHT DAFÜR

  • Lautes Schnarchen, das die Nachtruhe stört
  • Ausgeschlossene Schlafapnoe
  • Erkennbare Ursache an Gaumen, Nase oder Zungengrund
  • Wunsch nach einer ambulanten Behandlung mit kurzer Erholung
  • Allgemeine Maßnahmen wie Seitenlage allein reichen nicht aus

SPRICHT DAGEGEN

  • Atemaussetzer oder deutliche Tagesmüdigkeit, die zuerst abgeklärt werden sollten
  • Schnarchen vor allem durch deutliches Übergewicht
  • Erwartung, dass das Schnarchen dauerhaft ganz verschwindet
  • Für eine Schiene: zu wenige oder gelockerte eigene Zähne
  • Keine erkennbare Engstelle an Gaumen oder Nase

Was das Verfahren kostet

Kleine Eingriffe am Gaumen oder an den Nasenmuscheln kosten als Privatleistung meist rund 200 bis 1.000 € je Sitzung. Eine individuell angefertigte Schiene liegt meist bei rund 400 bis 1.000 €, teils darüber. Die Angaben gehen je nach Verfahren und Praxis deutlich auseinander.

WOVON DER PREIS ABHÄNGT

  • Verfahren: Radiofrequenz, Gaumenstraffung oder Nasenmuscheln
  • Zahl der Sitzungen
  • Art der Betäubung
  • Schiene: Material, Anpassung und Nachjustierung

VERSICHERUNG

Reines Schnarchen ohne Schlafapnoe gilt in Österreich, Deutschland und der Schweiz meist nicht als Krankheit, daher sind die Behandlungen überwiegend privat zu bezahlen. Die Messung zum Ausschluss einer Schlafapnoe wird bei ärztlicher Zuweisung dagegen meist übernommen. Ist die Nasenatmung medizinisch behindert, kann ein Eingriff an der Nase Kassenleistung sein. Lassen Sie sich vorab einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.

Häufige Fragen

Dieser Text ersetzt kein ärztliches Gespräch. Ob ein Verfahren für Sie infrage kommt, klärt eine persönliche Untersuchung.

ANFRAGE

Wer führt dieses Verfahren durch?

Sagen Sie uns Fachbereich, Behandlung und Region. Wir leiten Ihre Anfrage an eine Praxis weiter, die das Verfahren durchführt und für Sie erreichbar ist.

Anfrage starten

ETWA ZWEI MINUTEN · OHNE ANMELDUNG · KEINE DIAGNOSEN ABGEFRAGT