Künstliche Befruchtung
Bei der künstlichen Befruchtung werden Eizellen nach einer Hormonbehandlung entnommen und im Labor mit Samenzellen zusammengebracht, bevor ein Embryo in die Gebärmutter übertragen wird. Sie kommt infrage, wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg oder mit einfacheren Behandlungen nicht eintritt, etwa bei verschlossenen Eileitern oder deutlich eingeschränkter Samenqualität.
Richtwerte. Im Einzelfall können sie deutlich abweichen.
Was Künstliche Befruchtung bedeutet
Unter künstlicher Befruchtung werden meist zwei Verfahren verstanden: die In-vitro-Fertilisation, bei der Eizellen und Samenzellen in einer Schale zusammengebracht werden, und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion, bei der eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle gegeben wird. Die zweite Methode wird vor allem bei eingeschränkter Samenqualität gewählt.
Zunächst regen Hormone die Eierstöcke an, mehrere Eizellen gleichzeitig reifen zu lassen. Diese werden in einer kurzen Narkose durch die Scheide abgesaugt und im Labor befruchtet. Nach einigen Tagen wird meist ein Embryo in die Gebärmutter übertragen; weitere geeignete Embryonen können eingefroren werden.
Eine einfachere Vorstufe ist die Insemination, bei der aufbereitete Samenzellen zum Zeitpunkt des Eisprungs direkt in die Gebärmutter gegeben werden. Sie ist weniger aufwendig und günstiger, kommt aber nur infrage, wenn die Eileiter durchgängig sind und die Samenqualität ausreicht.
Als Patientin erleben Sie vor allem die tägliche Hormongabe über rund zwei Wochen, mehrere Ultraschallkontrollen und den kurzen Eingriff der Eizellentnahme. Die Zeit bis zum Schwangerschaftstest wird von vielen als emotional belastend beschrieben. Oft sind mehrere Versuche nötig.
Wie der Ablauf aussieht
- 01
Vorbereitung und Planung
1 bis 2 TermineAuswertung der Kinderwunschdiagnostik, Wahl des Verfahrens und Klärung der Kostenübernahme.
- 02
Hormonstimulation
Rund 10 bis 14 TageTägliche Spritzen, die Sie meist selbst geben, dazu Ultraschall- und Blutkontrollen alle paar Tage.
- 03
Eizellentnahme
Rund 15 bis 30 MinutenDie Eizellen werden in kurzer Narkose über die Scheide abgesaugt. Am selben Tag wird die Samenprobe gewonnen oder aufgetaut.
- 04
Befruchtung im Labor
2 bis 5 TageEizellen und Samenzellen werden zusammengebracht oder einzeln injiziert, die Entwicklung der Embryonen wird beobachtet.
- 05
Embryotransfer
Wenige MinutenEin Embryo wird mit einem dünnen Schlauch in die Gebärmutter gegeben, meist ohne Narkose.
- 06
Schwangerschaftstest
Rund 2 Wochen nach dem TransferEin Bluttest zeigt, ob eine Schwangerschaft eingetreten ist. Eingefrorene Embryonen können später in einem eigenen Zyklus übertragen werden.
Für wen das Verfahren infrage kommt
SPRICHT DAFÜR
- Verschlossene oder beschädigte Eileiter
- Deutlich eingeschränkte Samenqualität
- Mehrere erfolglose Inseminationen oder Hormonbehandlungen
- Länger bestehender unerfüllter Kinderwunsch ohne erkennbare Ursache
- Abgeschlossene Diagnostik bei beiden, die die Behandlung nahelegt
SPRICHT DAGEGEN
- Noch keine vollständige Abklärung beider — dann steht diese an erster Stelle
- Durchgängige Eileiter und ausreichende Samenqualität, bei denen einfachere Wege zuerst versucht werden können
- Hohe körperliche oder seelische Belastung, die eine Pause nahelegt
- Vorstellung, dass ein einzelner Versuch zuverlässig zum Ziel führt
- Wunsch nach einem Verfahren, das im eigenen Land rechtlich nicht erlaubt ist
Was das Verfahren kostet
Ohne Zuschuss kostet ein IVF- oder ICSI-Versuch in Deutschland meist rund 3.000 bis 5.000 € zuzüglich rund 1.000 bis 2.000 € für Medikamente, in Österreich für Selbstzahler rund 3.900 bis 4.900 €. In der Schweiz werden rund 5.000 bis 10.000 CHF je Versuch genannt. Eine Insemination liegt deutlich darunter, meist bei einigen hundert Euro.
WOVON DER PREIS ABHÄNGT
- Verfahren: Insemination, IVF oder ICSI
- Menge und Art der Hormonmedikamente
- Narkose, Einfrieren und Lagern von Embryonen, Zusatzuntersuchungen
- Zahl der Versuche
VERSICHERUNG
In Österreich übernimmt der IVF-Fonds 70 % der Kosten für bis zu vier Versuche, wenn eine medizinische Ursache vorliegt, das Paar verheiratet ist oder in eingetragener oder nachgewiesener Lebensgemeinschaft lebt, die Frau unter 40 und der Mann unter 50 ist; der Selbstbehalt liegt dann meist bei rund 1.100 bis 1.600 € je Versuch. In Deutschland zahlt die gesetzliche Kasse 50 % für bis zu drei Versuche, wenn das Paar verheiratet ist, beide mindestens 25 sind, die Frau höchstens 40 und der Mann höchstens 50 ist und eigene Keimzellen verwendet werden; manche Kassen und Bundesländer geben mehr dazu. In der Schweiz zahlt die Grundversicherung Abklärung, Hormonbehandlung und bis zu drei Inseminationen, IVF und ICSI aber nicht; manche Kantone erlauben einen Steuerabzug. Lassen Sie sich vor Beginn einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und klären Sie die Übernahme mit Ihrer Kasse.
Häufige Fragen
Bei der IVF finden Eizelle und Samenzelle in der Schale selbst zueinander. Bei der ICSI wird eine einzelne Samenzelle direkt in die Eizelle gegeben, was vor allem bei eingeschränkter Samenqualität gewählt wird.
Von Beginn der Hormonbehandlung bis zum Schwangerschaftstest vergehen meist rund vier bis sechs Wochen. Die intensive Phase mit häufigen Kontrollen dauert etwa zwei Wochen.
Sie erfolgt meist in einer kurzen Narkose. Danach kann für ein bis zwei Tage ein Ziehen im Unterbauch bestehen, die meisten sind am nächsten oder übernächsten Tag wieder einsatzfähig.
Es muss eine medizinische Ursache vorliegen, die Frau muss unter 40 und der Mann unter 50 sein, und das Paar muss verheiratet sein oder in eingetragener oder nachgewiesener Lebensgemeinschaft leben. Der Fonds übernimmt dann 70 % der Kosten für bis zu vier Versuche.
Die gesetzliche Kasse übernimmt 50 % für bis zu drei Versuche, wenn das Paar verheiratet ist und die Altersgrenzen eingehalten sind. Einige Kassen und Bundesländer zahlen zusätzlich, das lohnt eine Nachfrage.
Die Grundversicherung übernimmt Abklärung, Hormonbehandlung und bis zu drei Inseminationen. IVF und ICSI sind in der Regel selbst zu bezahlen.
Geeignete Embryonen können eingefroren und in einem späteren Zyklus übertragen werden, ohne erneute Stimulation. Für das Einfrieren und die Lagerung fallen eigene Kosten an, und die gesetzlichen Regeln unterscheiden sich zwischen den Ländern.
Dieser Text ersetzt kein ärztliches Gespräch. Ob ein Verfahren für Sie infrage kommt, klärt eine persönliche Untersuchung.
ANFRAGE
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